Die privaten Buslinien wurden vor einigen Jahren durch eine Elterninitiative ins Leben gerufen. Sie müssen jedes Jahr erneut bei der Regierung Schwaben beantragt und genehmigt werden. Die Regierung Schwaben übernimmt dann auch die Kosten für die Beförderung der bayerischen Schüler. Die Antragstellung und Betreuung der Buslinien werden durch den Arbeitskreis Schülerbeförderung übernommen. Im Schuljahr 2008/2009 gab es 2 Buslinien:
Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden die Richtlinien für die Busbeförderung noch strenger. Das kann bedeuten, dass es die Buslinie Ost nicht mehr geben wird und dass die Buslinie Süd nur noch ab Bellenberg statt ab Illertissen fahren wird.
Der Bus wird nur für bayerische Kinder durch die Regierung Schwaben refinanziert. Dabei gilt, dass für Grundschüler ein einfacher Schulweg von mindestens 20 km oder eine Wegezeit mit öffentlichem Nahverkehr über 45 Minuten zu bewältigen ist.
Falls freie Plätze in dem Bus vorhanden sind, werden diese an Grundschüler, die an der Streckenführung des Busses liegen, vergeben. Sind darüber hinaus noch weitere Plätze vorhanden, können diese durch Hauptschüler in Anspruch genommen werden. Der jeweilige Ansprechpartner für die Buslinie entscheidet über die Vergabe der freien Plätze nach der Bedürftigkeit der noch zu befördernden Kinder.
Von der Schule werden zum Schuljahresbeginn für die einzelnen Buslinien farblich unterschiedliche Fahrausweise an die beförderungs- und mitfahrberechtigten Schüler verteilt:
Veränderungen bei der Nutzung der Busse durch die beförderungs- und mitfahrberechtigten Schüler in dem laufenden Schuljahr sind dem Buslinien-Ansprechpartner mitzuteilen, damit die vorhandenen Plätze optimal genutzt werden können.
Die Sicherheit unserer Kinder bei der Beförderung hat höchste Priorität. Daher gelten die folgenden Regeln:
Die Bus-Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Beförderung der Kinder gefahrlos und im Sinne der oben genannten Sicherheitsregeln durchgeführt werden kann.
Die Buskinder dürfen nach jeweiliger Anmeldung bei den Buslinien-Ansprechpartner Gastkinder im Bus mitnehmen. Die Mitnahme von Gastkindern hängt davon ab, ob Plätze im Bus vorhanden sind.
Ein Ausschluss von der Beförderung kann in den nachfolgenden Fällen ausgesprochen werden:
Der Beförderungsausschluss wird bei Verstoß zunächst für 1 Woche ausgesprochen. Bei mehrfacher Wiederholung kann es zu einem kompletten Ausschluss von der Beförderung kommen. Der Beförderungsausschluss bedarf einer gemeinsamen Entscheidung von Buslinien-Ansprechpartner und der Geschäftsführung der Montessori-Schule.